Riester Basiswissen

Jeder Bürger soll einen Teil seines Einkommens für den Ruhestand sparen. Der Gesetzgeber peilt an, dass der Einzelne im Durchschnitt zumindest 4 % des Bruttoeinkommens aus der eigenen Tasche für die spätere Rente zurücklegen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Staat im Rahmen der Riester-Rente die private Vorsorge mit Zuschüssen und der Möglichkeit zum Steuerabzug. So gibt es bei der Riester-Rente für jeden berechtigten Erwachsenen eine Grundzulage von 154€ und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage von 300€. Die volle Zulagenförderung erhält, wer 4 % - oder maximal 2.100 € - seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge einzahlt.

 

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