Riester Basiswissen
Jeder Bürger soll einen Teil seines Einkommens für den Ruhestand sparen. Der Gesetzgeber peilt an, dass der Einzelne im Durchschnitt zumindest 4 % des Bruttoeinkommens aus der eigenen Tasche für die spätere Rente zurücklegen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Staat im Rahmen der Riester-Rente die private Vorsorge mit Zuschüssen und der Möglichkeit zum Steuerabzug. So gibt es bei der Riester-Rente für jeden berechtigten Erwachsenen eine Grundzulage von 154€ und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage von 300€. Die volle Zulagenförderung erhält, wer 4 % - oder maximal 2.100 € - seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge einzahlt.
- Hohe Förderquote: Bis zu 50 Prozent der Beiträge werden vom Staat gezahlt.
- Extra-Zuschlag für Eltern: 300 Euro Kinderzulage jährlich für alle Neugeborenen ab 2008.
- Erstattung vom Finanzamt möglich: Die Beiträge können zusätzlich Ihre Einkommensteuer senken.
- Hartz-IV-sicher: Ihr Vorsorge-Vermögen bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet, sofern staatlich gefördert.
- Teilkapitalisierung: Sie können bis zu 30 % Ihres Guthabens zum Rentenbeginn abrufen.
- Beitragserhaltungsgarantie: Mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen zum Rentenbeginn für die Leistungen zur Verfügung.
- Mindesteigenbeitrag: Die volle Zulage erhält, wer mindestens 4 % des Brutto-Einkommens einzahlt. Dabei wird man allerdings vom Staat unterstützt, die eigenen Beiträge werden um die Zulage gekürzt. Der erforderliche Eigenbeitrag orientiert sich an dem Brutto-Einkommen des Vorjahres. Der Mindesteigenbeitrag zum Erhalt der vollen staatlichen Zulagen beläuft sich auf 4 % des Vorjahreseinkommens.